DSL beim Umzug

Beim Wohnungswechsel kann der DSL-Vertrag in der Regel mitgenommen werden — wenn am neuen Wohnort dieselbe Bandbreite verfügbar ist. Wenn nicht, greift ein Sonderkündigungsrecht.

Anschluss am neuen Wohnort prüfen

Vor dem Umzug sollte für die neue Adresse geprüft werden, welche DSL-Bandbreite dort verfügbar ist. Werkzeuge:

Mitnahme des bestehenden Vertrags

Wenn am neuen Wohnort dieselbe Tarifstufe verfügbar ist, kann der Vertrag ohne Vertragsänderung mitgenommen werden. Der Anbieter organisiert:

  1. Termin für die Aktivierung am neuen Standort.
  2. Falls nötig: Techniker­einsatz für die Anschluss­dose oder Verteilerverkabelung.
  3. Rufnummern­portierung (sofern die Vorwahl­zone wechselt — bei gleicher Vorwahl meist problemlos).

Üblich: 2–4 Wochen Vorlauf. Bei einigen Anbietern wird eine Umzugsgebühr erhoben (häufig 30–70 Euro, manchmal kostenlos als Service).

Sonderkündigung bei fehlendem Anschluss

Wenn der bisherige Anbieter am neuen Wohnort keinen vergleichbaren Anschluss liefern kann (z. B. weil dort nur ein anderer Anbieter ausgebaut hat), besteht nach § 60 TKG ein außerordentliches Kündigungsrecht. Voraussetzungen:

Die Bundes­netzagentur und Verbraucher­zentralen halten Musterbriefe für diesen Fall bereit.

Reduzierte Bandbreite am neuen Standort

Häufig ist die maximale Bandbreite am neuen Wohnort eine andere als am alten. Dann gilt:

Übergangslösungen

Wenn der neue Anschluss nicht rechtzeitig zum Einzug bereitsteht (oft 1–2 Wochen Verzug), bieten manche Anbieter Übergangs-Mobilfunkrouter mit LTE-Datenvolumen an. Alternative: ein eigener Mobilfunkrouter mit Daten-SIM (Drillisch/Aldi-Talk-Datenkarten ab 10 Euro für 30 GB).

Was Sie noch beachten sollten